Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen KP6 GmbH, vertreten durch M. Eng. Aubin H. Sonfack Kenfack (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilien, Bauwesen und Engineering.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.
Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen rechtzeitig informieren.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die notwendige Mitwirkung zu leisten.
Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen führen.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2025
KP6 GmbH - M. Eng. Aubin H. Sonfack Kenfack