Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand : August 2026
Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der KP6 GmbH & Co. KG (nachfolgend „KP6“) und ihren Kunden im Rahmen der Bereiche Bauwesen, Ingenieurwesen, Sprach- und Berufsausbildung, Personalvermittlung sowie Fahrzeugteile-Handel.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen KP6 und ihren Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KP6 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von KP6 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von KP6 oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem projektspezifischen Angebot. Dies umfasst je nach Geschäftsbereich insbesondere: Bauleistungen und Renovierung (Mauerstein Bau), Ingenieur- und Statikleistungen (Sonfack Ingenieurbüro), Sprach- und Berufsausbildung (KP6 Institut), Personalvermittlung (KP6 Vermittlung) sowie Handel mit Fahrzeugteilen (KP6 Auto). Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt KP6 rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von KP6.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des deutschen Rechts (BGB bzw. bei Bauleistungen ergänzend VOB/B, sofern deren Einbeziehung ausdrücklich vereinbart wurde). Mängel sind KP6 unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 7 Haftung
KP6 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KP6 nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
§ 9 Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern für den jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann er von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.